Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die „App geht’s“ der Brimacs.com e.K.
1. Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Brimacs.com e.K. (nachfolgend „BRIMACS“ genannt)
für die „App geht’s“ gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Die AGB gelten ausschließlich für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen BRIMACS und deren Kunden, unabhängig von den jeweiligen Leistungen, auch für Auskünfte und Beratungen; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die BRIMACS nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die BRIMACS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, diese müssen jedoch in einem schriftlichen Vertrag bzw. in einer schriftlichen Bestätigung der BRIMACS niedergelegt sein.
2. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für die Softwareanwendung der Brimacs „App geht‘s“ (nachfolgend kurz „App“) durch den Kunden. Die App dient der Verbreitung spezifischer Angebote des Kunden. Sie ist eine Softwareanwendung, die speziell für die Verwendung auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets entwickelt wurde und bietet die Möglichkeit, dass der Kunde – auch mit einer Vorauswahl – interessierter Benutzer in Kontakt und Interaktion (z.B. durch
eine Befragung) tritt. Für den die App nutzenden Kunden, steht dabei eine Oberfläche zur Verfügung, um entsprechende
Beiträge direkt zu generieren und in der App bereitzustellen – (Zweck der Nutzung).
(2) Die App, die für die Nutzung erforderliche Systemleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten wird von BRIMACS oder einem von ihr beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Systembereich ist gegen den Zugriff Dritter geschützt.
(3) Die BRIMACS ist berechtigt, die eingeräumte Nutzungsmöglichkeit einschließlich der bereitgestellten App zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Sie wird den Kunden spätestens einen Monat vor der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu.
(4) Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages zwischen der BRIMACS und dem Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Hardware.
(5) Die BRIMACS übermittelt dem Kunden die für die App-Nutzung erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der BRIMACS zu überlassen.
3. Vergütung
(1) Die Einrichtung/ Bereitstellung der App für den Kunden ist pauschal mit 79,- € zu vergüten.
Die dann mögliche Nutzung der App erfolgt auf Basis eines Abonnements, das im 1.Jahr für 12 Monate und ab dem 2.Jahr quartalsweise in Rechnung gestellt wird.
Die Höhe der Vergütung beträgt 10,- € monatlich, zahlbar im ersten Jahr für 12 Monate somit 120,-€ und ab dem 2.Jahr quartalsweise 30,-€ je Quartal.
Die Vergütung wird ab dem 2.Jahr nach Quartalsabschnitten berechnet und ist am 1.Werktag eines jeden Quartals im Voraus fällig.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in dieser Vergütung nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigungen
(1) Die Angebote der BRIMACS sind grundsätzlich freibleibend und damit nach § 145 BGB als Aufforderungen zur Bestellung durch den Kunden zu qualifizieren. Diese kann die BRIMACS innerhalb von zwei Wochen annehmen. Dies gilt auch für Nachbestellungen des Kunden. Ein Vertrag kommt daher erst dann zustande, wenn die BRIMACS die Bestellung des Kunden in Textform (das heißt auch per Telefax oder E-Mail) durch eine Auftragsbestätigung bestätigt.
(2) Die betriebsfähige Bereitstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt spätestens eine Woche nach Auftragsbestätigung. Die Zugangsdaten werden dem Kunden spätestens 24 Stunden vorher übermittelt.
(3) Der Vertrag zwischen BRIMACS und dem Kunden läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann zum Ende eines Kalender-Quartals gekündigt werden.
(4) Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Kündigung muss in Textform (siehe oben Ziffer 4. (1)) erfolgen und der BRIMACS spätestens am dritten Werktag des Monats der Kündigungsfrist zugehen.
(5) Das Recht der BRIMACS oder des Kunden zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die von
BRIMACS erteilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls muss der Kunde Checklisten der BRIMACS verwenden.
(2) Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
(3) Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch und setzt auf seinem eigenen Computer ein Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version ein.
(4) Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die App und verpflichtet auch seine Mitarbeiter und ggfls. mit Zustimmung der BRIMACS sonst Berechtigte (vergl. Ziffer 2 (5) Satz 2 dieser AGB, z.B. Werbeagenturen) zur Einhaltung dieser Pflicht.
6. Verbotene Nutzung, Rechte Dritter
(1) Der Kunde darf die App für die in Ziffer 2. (1) beschriebene Zwecke, hierbei nur für eigene Zwecke, nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.
(2) Hinsichtlich der vom Kunden eingebundenen Daten steht BRIMACS ausdrücklich nicht dafür ein, dass diese Daten frei von Rechten Dritter sind bzw. solche Rechte nicht durch die Einbindung verletzt werden. Es ist daher die Pflicht des Kunden sicherzustellen, dass Rechte Dritter an/durch eingebundene Daten nicht verletzt werden.
(3) Jedwede davon abweichende Nutzung, insbesondere Austausch, Speicherung von oder Kommunikation über strafbare
Inhalte, Daten und/oder Rechte Dritter, etc., ist ausdrücklich untersagt. Strafrechtliche relevante Inhalte wird BRIMACS unverzüglich löschen oder sperren.
(4) Bei verbotener Nutzung wird BRIMACS das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen, den Zugang des Kunden sperren und den Vorgang den zuständigen Behörden oder sonstigen Einrichtungen anzeigen.
7. Pflichtverletzungen des Kunden, Vertragsstrafe, Kündigungsrecht der BRIMACS
(1) Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung der Vergütung verpflichtet. Bei einem Zahlungsrückstand und einer Verzögerung von über zwei Wochen ist die BRIMACS zur Sperrung des Zugangs/ und der Nutzung (auch in Form der Sichtbarkeit des Kunden in der App) berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unmittelbar nach der Begleichung der Rückstände.
(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtung, keinem unberechtigten Dritten die App-Nutzung zu ermöglichen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe zweier Quartalsentgelte fällig. Darüber hinaus ist die BRIMACS berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
(3) Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz, sowie insbesondere auch von sonstigen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fällen vorbehalten.
8. Mängelansprüche und Kündigungsrecht des Kunden
(1) Mängel der App werden von BRIMACS nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden zeitnah behoben. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht.
(2) Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(3) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
9. Haftung
(1) BRIMACS haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden
Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das Fünffache des Quartalsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen App-Nutzung typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet BRIMACS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 dieser Haftungsreglung entsprechend heranzuziehen.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
10. Datenschutz
(1) BRIMACS gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung.
(2) BRIMACS unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies
für die Durchführung des zwischen BRIMACS und dem Kunden geschlossenen Vertrages notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von BRIMACS gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Vertrags notwendig ist. Das Vorstehende gilt auch für im Rahmen der zu erbringenden Leistungen gegebenenfalls gespeicherten personenbezogenen Daten der vom Kunden mit Zustimmung der BRIMACS berechtigten Nutzer der Softwareanwendung. Der Kunde wird die angemeldeten berechtigten Nutzer unverzüglich darüber unterrichten, dass auch deren personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Durchführung des zwischen BRIMACS und dem Kunden geschlossenen Vertrages notwendig ist.
11. Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung des zwischen BRIMACS und dem Kunden geschlossenen Vertrages beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen der BRIMACS erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn BRIMACS hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem zwischen BRIMACS und dem Kunden geschlossenen Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird
Saarbrücken als Gerichtsstand vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die „App geht’s“ der Brimacs.com e.K. Version 1.3
Stand April 2025